Personalbedarfsanalyse

Im Rahmen der Personalbedarfsermittlung spielt sowohl die quantitative Stellenbemessung als auch die qualitative Stellenbewertung eine entscheidende Rolle.

Stellenbemessung

Auf der Grundlage strukturiert dokumentierter Aufgaben, ggf. Fallzahlen und durchschnittlicher Bearbeitungszeiten führe ich Personalbedarfsanalysen durch. Die Vorbereitung erfolgt zumeist im Rahmen der Bestandsaufnahme von Organisationsuntersuchungen. Wenn gezielt der Personalbedarf untersucht werden soll, rate ich systematisch, zuvor die Optimierungspotenziale auszuloten und nicht den Ist-Zustand in der Bedarfsanalyse festzuschreiben. Eine erste Einführung in diese Aufgabe enthält das von mir verfasste Kapitel „Personalbedarfsanalyse“ im Leitfaden zu „Personalbindung und –gewinnung“ des Bayerischen Landkreistags (2014).

Stellenbewertung

Seit Jahren führe ich im Rahmen eigenständiger Aufträge oder von Reorganisationsprojekten Stellenbewertungen im öffentlichen Sektor (insbesondere Kommunen) und im Non-Profit-Bereich durch. Dabei wende ich anerkannte Verfahren an, die den gesetzlichen und tariflichen Anforderungen gerecht werden. Um größtmögliche Transparenz über die Bewertungsmethodik zu gewährleisten sind die Bewertungsberichte für jeden Stelleninhaber (tabellarisch) nachvollziehbar aufgebaut. Um darüber hinaus auch eine breite Akzeptanz der Bewertungsergebnisse zu schaffen, binde ich alle relevanten Akteure (insbesondere Stelleninhaber, Vorgesetzte, Personalverwaltung, bei Bedarf Personalrat) in den Bewertungsprozess ein. Im Ergebnis erhalten die Kunden fortschreibungsfähige Stellenbewertungen, die nach den bisherigen Erfahrungen einer arbeits- bzw. verwaltungsgerichtlichen Überprüfung standhalten. Das Bewertungsergebnis wird in Form eines Gutachtens dokumentiert und ggf. auch dem Auftraggeber persönlich vorgestellt.

Die Stellenbewertungen erfolgen auf Basis der folgenden gesetzlichen und tarifrechtlichen Grundlagen:

  • Beamte: §§ 18 und 25 BBesG nach dem analytischen Dienstpostenbewertungsmodell der KGSt,
  • Beschäftigte: § 22 BAT i.V. m. § 17 TVÜ- VKA und den Vorschriften des TVöD.

Das Gutachten gliedert sich in einen „Allgemeinen Teil“ und die jeweiligen Einzelgutachten. Im „Allgemeinen Teil“ werden die wichtigsten gesetzlichen und tarifrechtlichen Bewertungsgrundlagen dargestellt.

Der Vorteil der Kombination von Organisationsuntersuchung und Stellenbewertung ist eine Zeit- und Aufwandsersparnis: die Aktualisierung der Stellenbeschreibungen im Rahmen der Organisationsuntersuchung beschreibt Kompetenzen, Befugnisse und Arbeitsvorgänge mit Zeitenanteilen so, wie sie für die Stellenbewertung erforderlich sind.

Ich unterstütze Sie bei

  • Erstellung von fortschreibungsfähigen Stellenbeschreibungen, die alle bewertungsrelevanten Informationen enthalten
  • Erstellung von Bewertungsgutachten, die arbeitsgerichtlichen Überprüfungen standhalten

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Gabriele Übler